Am 1. Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie wurde geschaffen, um die bisherigen Förderprogramme zu vereinheitlichen, die bis dahin für energieeffizientes Bauen und Heizen galten. Mit dieser Verordnung wurde durch die Bundesregierung eine massive Ausweitung der Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die energetische Sanierung von Gebäuden umgesetzt. Die neuen Richtlinien wurden dabei in zwei separaten Schritten eingeführt und umgesetzt:
- Gültig seit 1. Januar 2021 ist die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Seit 1. Juli 2021 gilt zusätzlich die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Die Möglichkeiten der BEG-Förderung wurden dabei insbesondere für Nichtwohngebäude deutlich erweitert, sodass auch unsere gewerblichen Kunden von einem hohen Zuschuss für eine Klimaanlage profitieren können.